Fördermittelberatung

Energiekosteneinsparung

EnMaSa bietet auch Unterstützung bei der Akquise von Fördermitteln im Bereich Energieeffizienz und Erneuerbare Energien an. Wir helfen Ihnen dabei, die richtigen Förderprogramme zu finden und die notwendigen Antragunterlagen schnell und zielgerichtet zusammenzustellen.

Ob es darum geht, Energieaudits, Energiemanagementsysteme, Energieeffizienzmaßnahmen oder klimafreundliches Heizen zu fördern – wir beraten Sie kompetent und erfahren und unterstützen Sie bei der Antragsstellung. Unsere Kenntnisse über die Förderlandschaften und unsere Erfahrung in der Antragsstellung erhöhen Ihre Erfolgschancen bei der Beantragung der Fördermittel.

Welches Förderprogramm ist für Sie interessant?

Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme: Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247

Förderung von Energieaudits, die den wesentlichen Anforderungen entsprechen. Antragsberechtigt sind vor allem kleine und mittelständische Unternehmen.

Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 80% des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 6.000 Euro.

Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80% des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 1.200 Euro.

Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau

Förderung von Energieberatung und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Energieeinsparung in der Landwirtschaft und im Gartenbau.

Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 80% des förderfähigen Beratungshonorars im Rahmen einer sog. vollständigen Energieberatung, jedoch maximal 7.000 Euro.

Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 80% des förderfähigen Beratungshonorars im Rahmen einer sog. vollständigen Energieberatung, jedoch maximal 4.500 Euro.

Energieeffizienzmaßnahmen und EE-Anlagen werden mit bis zu 40% gefördert.

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft: Modul 3: Energiemanagement-Software

Förderung von Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.

Die Förderquote beträgt maximal bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft: Modul 5: Transformationskonzepte

Ziel der Förderung ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen.

Transformationskonzepte werden nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) mit einer Förderquote von 50% der zuwendungsfähigen Investionskosten gefördert. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten einen Binus von 10 Prozentpunkten.

Sofern wir Ihr Interesse geweckt haben, vereinbaren wir gerne ein unverbindliches Erstgespräch. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktanfrage!